Der Kläger macht als Mitglied einer Bauherrengemeinschaft Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte aus einem Treuhandvertrag in eigenem Namen sowie auf Grund von Abtretungen der übrigen Mitglieder der Bauherrengemeinschaft geltend.
Wegen der Einzelheiten der Abtretungserklärung wird auf das Anlagenkonvolut K 6 Bezug genommen.
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