I.
Die Beteiligten bilden die Eigentümergemeinschaft der im Rubrum genannten Wohnanlage. Diese liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der Gropiuspassagen, einem Einkaufszentrum, dessen Erweiterung bereits seit 1994 geplant wird. Zwischen der Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, und der Hnnn Innnnnnn GmbH (im folgenden GmbH) existiert ein Nachbarschaftsvertrag. Die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft erwogen, dass jeder Miteigentümer persönlich, soweit sein Sondereigentum betroffen ist, durch nachbarrechtliche Zustimmungserklärung gegen Geldleistungen der GmbH auf eine Anfechtung einer Baugenehmigung zugunsten der Erweiterung verzichten könnte. Die Antragsteller waren gegen einen solches Verzicht.
In der Eigentümerversammlung vom 16.1.2001 beschlossen die Wohnungseigentümer u.a.:
zu TOP 5 Nr. 2a
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