OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.09.2006
I-3 Wx 81/06
Normen:
WEG § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 2006, 646
ZMR 2007, 126
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 25.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 223/05
AG Mülheim an der Ruhr - 30 II 16/05 WEG - 23.08.2005,

Zur Behandlung von Vormerkungsberechtigten im Rahmen einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft in Eigentümerversammlung und Wohnungseigentumsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2006 - Aktenzeichen I-3 Wx 81/06

DRsp Nr. 2006/26211

Zur Behandlung von Vormerkungsberechtigten im Rahmen einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft in Eigentümerversammlung und Wohnungseigentumsverfahren

1. Wenn aufgrund des von den Tatsacheninstanzen festgestellten Sachverhalts davon auszugehen ist, dass eine notwendige Beteiligung am gerichtlichen Verfahren unterblieben ist, führt dies auf die weitere Beschwerde hin regelmäßig zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen und Zurückverweisung der Sache. 2. Ersterwerber, die Mitglieder einer werdenden Eigentümergemeinschaft geworden sind, sind auch, nachdem die Eigentümergemeinschaft in Vollzug gesetzt worden ist, an Wohnungseigentumsverfahren zu beteiligen.

Normenkette:

WEG § 8 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten zu 1 und 2 begehren die Feststellung, dass sie wie Miteigentümer der eingangs genannten Wohnungseigentümergemeinschaft zu behandeln, insbesondere zu den Eigentümerversammlungen einzuladen seien und dort Stimmrecht hätten; ferner beantragen sie, die auf der Eigentümerversammlung vom 31.01.2005 gefassten Beschlüsse für unwirksam zu erklären.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft entstand wie folgt: