OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 16.04.2007
20 W 290/05
Normen:
WEG § 7 § 8 § 10 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-9 T 514/04,

Zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einem Pkw-Abstellplatz

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.04.2007 - Aktenzeichen 20 W 290/05

DRsp Nr. 2007/12615

Zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einem Pkw-Abstellplatz

»1. Die Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten ist grundsätzlich in den Wohnungsgrundbüchern aller Wohnungseigentumseinheiten einzutragen. Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird. 2. Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten.«

Normenkette:

WEG § 7 § 8 § 10 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer der sich aus dem Rubrum ergebenden Liegenschaft. Der Antragsteller ist Eigentümer der Wohnung Nr. ..., während der Antragsgegner seit dem 12.06.2002 als Eigentümer der Wohnung Nr. ... im Grundbuch eingetragen ist. Für die Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen Dienstbarkeiten zur Benutzung der in der benachbarten Liegenschaft Nr. ... befindlichen Doppelparker Nr. .../... bis .../....