I.
Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft O. Auf die Beteiligte zu 2 entfallen 5.296,08/10.000 Miteigentumsanteile und damit die Mehrheit der Stimmen in der Gemeinschaft.
Die frühere Verwalterin der Gemeinschaft, zwischen deren Mitgliedern vielfältige Differenzen bestehen, die zum Teil gerichtlich ausgetragen werden, kündigte ihren Verwaltervertrag unter dem 07. Februar 2006 zum 30. Juni 2006, woraus sich die Notwendigkeit einer Verwalterneubestellung ergab.
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