I.
Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Mitglieder der eingangs näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft, deren jetzige Verwalterin die Beteiligte zu 3. ist. Die Anlage besteht aus 5 Mehrfamilienhäusern. Nur das Haus S. 11 verfügt über einen Aufzug. Der Beteiligte zu 1. ist Eigentümer einer Wohnung im Hause S. 11.
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