OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.04.2007
I-3 Wx 127/06
Normen:
WEG § 16 Abs. 2, Abs. 4 § 18 § 21 § 23 Abs. 4 Satz 1 § 24 § 28 Abs. 2, Abs. 5 ;
Fundstellen:
NZM 2007, 569
OLGReport-Düsseldorf 2007, 500
WuM 2007, 477
ZMR 2008, 219
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 06.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 T 79/05
AG Mettmann - 7 II a 23/05 WEG,

Zur Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung über die Genehmigung teilweise gerichtlich für ungültig erklärter und daraufhin durch Wohnungseigentümer überarbeiteter Jahresabrechnungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2007 - Aktenzeichen I-3 Wx 127/06

DRsp Nr. 2007/9023

Zur Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung über die Genehmigung teilweise gerichtlich für ungültig erklärter und daraufhin durch Wohnungseigentümer überarbeiteter Jahresabrechnungen

1. Werden Eigentümerbeschlüsse über die Genehmigung diverser Jahresabrechnungen auf Anfechtung teilweise gerichtlich für ungültig erklärt, beschließen die Eigentümer daraufhin mehrheitlich zur "Umsetzung der Gerichtsurteile" zwei Wohnungseigentümer mit der Erstellung der Jahresabrechnungen "gemäß den vorliegenden Gerichtsurteilen" zu beauftragen und werden diese Abrechnungen von der Eigentümerversammlung beschlossen und sodann abermals angefochten, so sind die unveränderten Abrechnungsbestandteile der erneuten Überprüfung durch ein Wohnungseigentumsgericht entzogen. 2. Die neuen Genehmigungsbeschlüsse unterliegen der gerichtlichen Überprüfung im Beschlussanfechtungsverfahren soweit die neuen Abrechnungen durch Änderungen gegenüber den alten den gerichtlichen Beanstandungen Rechnung tragen sollten und soweit sie Änderungen in den durch rechtskräftige Entscheidung bestandskräftig gewordenen Teilen der ursprünglichen Abrechnungen aufweisen.