A.
Die Klägerin begehrte von den Beklagten, Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft H.Straße in H.O. ursprünglich den Ausgleich eines Kontokorrentkontos in Höhe von 11.461 EUR, außerdem Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 416,60 EUR.
Die WEG war Inhaberin eines Girokontos mit der Nr. 8009334 bei der Klägerin. Vertreten wurde die WEG von der H. & G. C. Verwaltungsgesellschaft mbH (s. Bl. 7 d. A.), der die Klägerin den Streit verkündet hat (Bl. 77).
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