I. Die zulässige Berufung der Beklagten zu 2) bis 4) hat keinen Erfolg. Die Klägerin kann von den Beklagten die Zahlung der verlangten 8.358,96 EUR für die Straßenreinigung und Abfallentsorgung in der Zeit von April 2001 bis Juni 2004 aufgrund eines zwischen den Parteien in diesem Zeitraum bestehenden Vertragsverhältnisses verlangen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|