I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner bilden die eingangs näher bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft. Der weitere Beteiligte ist der Verwalter.
In der Wohnung der Antragstellerin war im Jahre 2003 ein Feuchtigkeitsschaden aufgetreten. Die Antragstellerin zeigte dies dem Verwalter an. Ein von dem Verwalter beauftragter Sachverständiger begutachtete den Schaden und stellte dafür 742,40 EUR in Rechnung. 498,35 EUR kostete die Instandsetzung. Der Gesamtbetrag von 1.240,75 EUR wurde aus der Gemeinschaftskasse beglichen.
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