I.
Die Beteiligten sind die Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage A. 37 - 45/B. 8 in Neuss. Der Beteiligte zu 2 ist Miteigentümer dieser Anlage und Sondereigentümer von 4 Tiefgarageneinstellplätzen.
Aus den Jahresabrechnungen 2002 und 2003 sowie den Wirtschaftsplänen 2004 und 2005 schuldet er bis September 2005 insgesamt 1.031, 76 Euro (105,40 Euro+254,36 Euro+672,- Euro).
Für Mahnkosten berechnet die Verwalterin nach dem Verwaltervertrag Mahngebühren in Höhe von 11,60 Euro. Für die Betreibung des Wohngeldverfahrens macht sie ein Honorar von 150,80 Euro geltend.
Die Beteiligte zu 1 hat beantragt,
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