KG - Beschluss vom 19.09.2005
24 W 154/05
Normen:
WEG § 27 Abs. 1 § 43 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 5
KGReport 2006, 48
NJ 2006, 85
NZM 2006, 61
WuM 2005, 742
ZMR 2006, 152
ZfIR 2005, 897
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 11.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 170/04

Zur Zuständigkeit des WEG-Gerichts für Rechtsstreit wegen einer Pflichtverletzung des Verwalters im Zusammenhang mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums

KG, Beschluss vom 19.09.2005 - Aktenzeichen 24 W 154/05

DRsp Nr. 2005/18541

Zur Zuständigkeit des WEG -Gerichts für Rechtsstreit wegen einer Pflichtverletzung des Verwalters im Zusammenhang mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums

»Die Zuständigkeit der WEG -Gerichte ist auch gegeben, wenn ein Wohnungskäufer die vom Bauträger eingesetzte Verwaltungs-GmbH und deren Geschäftsführer wegen unzutreffender Abnahme des Gemeinschaftseigentums aufgrund einer Ermächtigung im Kaufvertrag und eines dadurch ausgelösten Verlustes eines Sicherungsmittels (Bürgschaft) in Anspruch nimmt.«

Normenkette:

WEG § 27 Abs. 1 § 43 Abs. 1 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.