BGH - Versäumnisurteil vom 25.09.2015
V ZR 203/14
Normen:
ZPO § 167; WEG § 10 Abs. 2; WEG § 24 Abs. 6 S. 2; WEG § 46 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
AnwBl 2016, 172
MDR 2016, 14
MietRB 2016, 43
MietRB 2016, 44
NJW 2016, 568
NZM 2016, 53
NotBZ 2016, 217
ZMR 2016, 11
ZMR 2016, 245
Vorinstanzen:
AG Langen, vom 13.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 52 C 78/11
LG Frankfurt/Main, vom 16.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 13 S 33/12

Zurechnung des Zeitraums einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bei Untätigkeit des Klägers; Abhängigkeit der Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und Unterzeichnung durch den Verwalter i.R.d. Teilungserklärung

BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2015 - Aktenzeichen V ZR 203/14

DRsp Nr. 2016/819

Zurechnung des Zeitraums einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bei Untätigkeit des Klägers; Abhängigkeit der Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und Unterzeichnung durch den Verwalter i.R.d. Teilungserklärung

Fordert das Gericht keinen Gerichtskostenvorschuss an und bleibt der Kläger untätig, beginnt der ihm im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 167 ZPO ("demnächst") zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig (sog. qualifizierte Protokollierungsklausel), ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Mehrheitseigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet (Abgrenzung und Fortführung von Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512).

Tenor

Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, 13. Zivilkammer, vom 16. Juli 2014 aufgehoben.