Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. Dezember 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Frankfurt (Oder) teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, das im Grundbuch von O... des Amtsgerichts Bad Freienwalde Blatt 28 lfd. Nr. 4 gebuchte Grundstück Gemarkung O..., Flur 3, Flurstück 3/2 (jetzt Flurstücke 457 und 458) an die Klägerin herauszugeben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 156,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. März 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.
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