BVerfG - Beschluß vom 25.05.1956 (1 BvR 83/56)
A. I. Der Beschwerdeführer, der im Gebiet der heutigen sowjetischen Besatzungszone geboren und herangewachsen ist, wurde am 13. November 1953 18 Jahre alt. Seit Anfang 1954 lebt er als politischer Flüchtling im Gebiet [...]