Mietminderung bei Kündigung des Mietverhältnisses wegen Störungen der Nachtruhe durch Feiern eines Mieters
AG Bremen, vom 06.06.1957 - Aktenzeichen 15 C 2658/57
DRsp Nr. 2009/7270
Mietminderung bei Kündigung des Mietverhältnisses wegen Störungen der Nachtruhe durch Feiern eines Mieters
Auch wenn die Nachtruhe des Vermieters und anderer Mitbewohner des Hauses durch Geräusche gestört wurden, die das bei nächtlichen Feiern übliche Maß allerdings nicht überschritten, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nicht berechtigt, da eine schwere Belästigung, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen würde, nicht vorliegt.