AG Osnabrück - 11.05.1987 (14 C 33/87)
»... Maßstab für das Vorliegen eines Mangels ist.. der Zustand der Sache, der erforderlich ist, um dem Mieter uneingeschränkt den ihm zustehenden, vertragsgemäßen Gebrauch zu ermöglichen. Dabei wird dieser sogen. [...]