Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 7.500,-- € festgesetzt.
Mit ihrem Antrag begehrt die Antragstellerin durch Rechtsanwalt XX die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die von der Antragsgegnerin der Beigeladenen am 01.09.2011 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Geschäftshauses mit Tiefgarage auf den an ihr Grundstück angrenzenden Grundstücken FlstNrn. 2/6, 2/7 und 3 der Gemarkung F (sog. "C-Eck").
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