VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 10.12.2020 (7 S 2870/18)
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Für diese Entscheidung wird zu Lasten des Klägers ein Auslagenpauschsatz in Höhe von EUR 240,-- festgesetzt. [...]