§ 14 (weggefallen) GVGA
Stand: 22.12.2022
zuletzt geändert durch:
Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und der Gerichtsvollzieherordnung, Die Justiz BW 2023 S. 114
Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige
Erster Abschnitt Zustellung
A. Allgemeine Vorschriften

§ 14 (weggefallen) GVGA Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher

§ 14 (weggefallen)

GVGA ( Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher )