GVGA
Stand: 22.12.2022
zuletzt geändert durch:
Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und der Gerichtsvollzieherordnung, Die Justiz BW 2023 S. 114

Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - Inhaltsverzeichnis

GVGA ( Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher )

FNA : 303-10-4-0-13

Fassung vom 01.09.2013

Zuletzt geändert durch:Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und der Gerichtsvollzieherordnung vom 22.12.2022 (Die Justiz BW 2023 S. 114)

Inhaltsverzeichnis Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck der Geschäftsanweisung § 2 Ausschließung von der dienstlichen Tätigkeit § 3 Amtshandlungen gegen Exterritoriale und die ihnen gleichgestellten Personen sowie gegen NATO-Angehörige § 4 Form des Auftrags (§ , §§ , , Absatz , und , §§ , a, 802 a Absatz ) § 5 Zeit der Erledigung des Auftrags § 6 Post § 7 Allgemeine Vorschriften über die Beurkundung § 8 Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige Erster Abschnitt Zustellung A. Allgemeine Vorschriften § 9 Zuständigkeit im Allgemeinen § 10 Zustellungsaufträge mit Auslandsbezug § 11 Zustellung eines Dokuments an mehrere Beteiligte § 12 Zustellung mehrerer Dokumente an einen Beteiligten § 13 Vorbereitung der Zustellung § 14 (weggefallen) § 15 Wahl der Zustellungsart bei Schriftstücken B. Zustellung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten I. Zustellung auf Betreiben der Parteien 1. Allgemeines § 16 Empfangnahme von Dokumenten und Beglaubigung der Schriftstücke (§§ , )