Autor: Riedel |
Besondere Tatbestandvoraussetzungen sind
eine Rechtshandlung in Form eines entgeltlichen Vertrags |
mit nahestehenden Personen i.S.d. § |
innerhalb von zwei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Anfechtung, |
eine dadurch verursachte unmittelbare Gläubigerbenachteiligung, |
der Vorsatz des Schuldners, seine Gläubiger zu benachteiligen, |
von dem der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Kenntnis haben muss. |
Auch bei §
Der Abschluss des Vertrags innerhalb des Zweijahreszeitraums, die Benachteiligungsabsicht sowie die Kenntnis des Vertragspartners davon werden bei §
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