Autor: Lissner |
Die Pfändbarkeit von Kindergeld nach dem
Ebenso dürfen Geldleistungen für Kinder mit dem Arbeitseinkommen des Schuldners nur zusammengerechnet werden, soweit sie nach § 54 Abs. 5 Satz 1 SGB I gepfändet werden können (§ 850e Nr. 2a ZPO).
Die Pfändbarkeit des Kindergeldes, dessen nähere Ausgestaltung im
Das Kindergeld kann nicht von einem Gläubiger gepfändet werden, der für das Kind Leistungen erbracht hat. Im konkreten entschiedenen Fall ging es um die Bezahlung von Kinderschuhen ("Anlassgläubiger", BGH v. 09.03.2016 - VII ZB 68/13).
Für die Zusammenrechnung mit dem Arbeitseinkommen bzw. sonstigen Sozialleistungsansprüchen des Schuldners gilt auch für das nach §
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