7/7.11.2.6 Forderungsverkauf

Autor: Wilhelm

Gründe für einen Forderungsverkauf

Muss der Gläubiger davon ausgehen, dass seine Forderung bei einer Zwangsversteigerung nicht voll befriedigt wird, und/oder benötigt er kurzfristig flüssige Mittel, kommt ein Verkauf der Forderung in Betracht. Der potenzielle Erwerber einer solchen Forderung kann darauf spekulieren, einen über dem Kaufpreis liegenden Erlös auf die erworbene Forderung zu erzielen, dies z.B. dann, wenn den Grundpfandrechten, die für die Forderung bestehen, nur noch teilweise valutierte Grundpfandrechte im Rang vorgehen. Mit den erworbenen Forderungen kann der Käufer aber auch aus einer relativ sicheren Position heraus selbst das Grundstück ersteigern. Regelmäßig muss beim Forderungsverkauf ein gewisser Risikoabschlag vom Nominalbetrag der Forderung in Kauf genommen werden, sodass die Chance, eine Befriedigung der gesamten Forderung zu erlangen, für den Veräußerer ausscheidet.

Beispiel