I. Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Zwangsvollstreckung wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen zu können. Die Zivilgerichte haben das in den Ausgangsverfahren verneint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2004 - IXa ZB 10 und 56/04 - JURIS). Die Beschwerdeführerin sieht darin unter anderem einen Verstoß gegen Art.
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