BGH - Beschluss vom 09.06.2016
V ZB 37/15
Normen:
BNotO § 15; BNotO § 23;
Fundstellen:
DNotZ 2016, 957
MDR 2016, 1290
MDR 2016, 1436
NJW 2016, 9
WM 2016, 1874
Vorinstanzen:
LG Zwickau, vom 18.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 32/14

Abwicklung einer Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto; Erstreckung des mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandenen Pfandrechts auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar

BGH, Beschluss vom 09.06.2016 - Aktenzeichen V ZB 37/15

DRsp Nr. 2016/16022

Abwicklung einer Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto; Erstreckung des mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandenen Pfandrechts auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar

Wird eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt, erstreckt sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 werden der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau vom 18. Februar 2015 und der Vorbescheid des Notars H. vom 22. November 2013 aufgehoben.

Der Notar wird angewiesen, unter Beachtung der Rechtsansicht des Senats neu über die Auskehrung des auf dem Notaranderkonto befindlichen restlichen Guthabens zu entscheiden.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 2.373,78 €.

Normenkette:

BNotO § 15; BNotO § 23;

Gründe

I.

Mit notariellem Vertrag vom 11. Juli 2013 verkaufte E. B. (im Folgenden: Verkäufer) den Eheleuten R. (im Folgenden: Käufer) ein Grundstück zu einem Kaufpreis von 347.000 €. Der Verkauf erfolgte frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen. Der Verkäufer übernahm die Kosten der Lastenfreistellung.