OLG Hamm - Beschluss vom 14.07.2016 (32 SA 45/16)
Das Amtsgericht H wird als das zuständige Vollstreckungsgericht bestimmt. I. Die Antragstellerin, deren Geschäftsführer der Antragsgegner zu 2. ist, beantragt die Bestimmung eines Gerichts, das für die Entscheidung [...]