LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.10.2016
L 11 KA 65/15
Normen:
ZPO § 836 Abs. 2; ZPO § 829 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 07.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KA 1/15

Vertragsärztliches HonorarInsolvenz des ArztesPfändungs- und ÜnerweisungsbeschlussVerstoß gegen ein Pfändungsverbot

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.10.2016 - Aktenzeichen L 11 KA 65/15

DRsp Nr. 2017/2821

Vertragsärztliches Honorar Insolvenz des Arztes Pfändungs- und Ünerweisungsbeschluss Verstoß gegen ein Pfändungsverbot

1. Bei einem Verstoß gegen ein Pfändungsverbot oder eine Pfändungsbeschränkung, der keine Nichtigkeit bewirkt, ist lediglich die Anfechtung möglich. 2. Der anfechtbare PfÜB ist bis zu seiner Aufhebung wirksam. 3. Den Drittschuldner schützt § 836 Abs. 2 ZPO; zu seinen Gunsten gilt der zu Unrecht erlassene Überweisungsbeschluss bis zu seiner Aufhebung als rechtsgültig.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 07.09.2015 und seine weitergehende Anträge werden zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 836 Abs. 2; ZPO § 829 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Auszahlung des ansonsten ihm zustehenden vertragsärztlichen Honorars an einen Dritten.

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