Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.11.2015, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die von der Berufung aufgezeigten Gesichtspunkte rechtfertigen eine hiervon abweichende Beurteilung nicht.
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