Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 24.06.2015, Az.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
2.Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 55 % und die Beklagte 45 %.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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