Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird das Amtsgericht Nördlingen - Grundbuchamt - angewiesen, gegen die für den Beteiligten zu 2 am 22. März 2001 im Grundbuch des Amtsgerichts Nördlingen von H. Bl. XXX, Dritte Abteilung, lfde. Nr. 9, eingetragene Zwangshypothek zu 7.007,19 DM nebst 4 % Zinsen jährlich aus 3.331,68 DM seit 21.03.2001 und 4 % Zinsen jährlich aus 3.353,00 DM seit 21.03.2001
einen Amtswiderspruch zu Gunsten des Beteiligten zu 1 hinsichtlich eines Teilbetrags von 322,51 DM (umgerechnet 164,90 €) aus 7.007,19 DM
einzutragen.
II.Die weitergehende Beschwerde gegen die Eintragung wird zurückgewiesen.
III.Der Beteiligte zu 1 hat die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
IV.Die Rechtsbeschwerde wird für den Beteiligten zu 2 zugelassen.
I.
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