Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird das Amtsgericht Nördlingen - Grundbuchamt - angewiesen, gegen die für den Beteiligten zu 2 am 3. Februar 2000 im Grundbuch des Amtsgerichts Nördlingen von H. Bl. XXX, Dritte Abteilung, lfde. Nr. 7, eingetragene Zwangshypothek zu 42.008,08 DM nebst 4 % Zinsen jährlich aus 37.574,31 DM seit 26.01.2000
einen Amtswiderspruch zugunsten des Beteiligten zu 1
einzutragen.
II.Die weitergehende Beschwerde gegen die Eintragung wird zurückgewiesen.
III.Gerichtliche Kosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Für das Eintragungsverfahren vor dem Grundbuchamt entfällt die Kostenhaftung des Beteiligten zu 1.
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