Die Beschwerde der Beteiligten gegen die je am 29. April 2016 im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Traunstein von Traunstein Bl. xxxx, Dritte Abteilung, vollzogenen Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken zu je 89.959,81 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Februar 2014 für Kuffer Heike (lfd. Nr. 2) und Schuricht Wolfgang (lfd. Nr. 3) wird zurückgewiesen.
I.
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