OLG München - Beschluss vom 02.02.2016
34 Wx 20/16
Normen:
GBO § 53 Abs. 1; GBO § 71 Abs. 2; ZPO § 867; GBV § 15 Abs. 1 Buchst. a;
Fundstellen:
NZI 2016, 506
NZI 2016, 6
ZIP 2016, 883
ZInsO 2016, 984
Vorinstanzen:
AG München, vom 04.12.2015

Fassung der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Vollstreckungstitels des Insolvenzverwalters

OLG München, Beschluss vom 02.02.2016 - Aktenzeichen 34 Wx 20/16

DRsp Nr. 2016/6211

Fassung der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Vollstreckungstitels des Insolvenzverwalters

ZPO § 867 GBV § 15 Abs. 1 Buchst. a 1. Der Senat hält an seiner Ansicht fest, dass bei der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Titels, der einen Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter legitimiert, nur dieser ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter (über das Vermögen ...)" als Berechtigter im Grundbuch auszuweisen ist (Senat vom 18.6.2012, 34 Wx 90/12 = FGPrax 2012, 154).2. Ungeachtet dessen kann sich die Beschwerde eines Schuldners, der die Eintragung wegen eines entsprechenden Zusatzes beanstandet, hierauf regelmäßig nicht erfolgreich stützen.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 4. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GBO § 53 Abs. 1; GBO § 71 Abs. 2; ZPO § 867; GBV § 15 Abs. 1 Buchst. a;

Gründe

I.