1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Leipzig vom 29.04.2016 - Az.
2. Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|