Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Eintragung verteilter Zwangshypotheken auf dessen Hälfteanteilen in den Grundbüchern des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - von XXX Bl. 9467 (Abt. III/9) und Bl. 8806 (Abt. III/ 5) je zugunsten der Landeshauptstadt München wird zurückgewiesen, die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird verworfen.
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind im Grundbuch als Miteigentümer zu 1/2 von Grundbesitz (Bl. 9467: Wohnhaus, Hofraum und Garten; Bl. 8806: Garage) eingetragen. Jeweils am Anteil des Beteiligten zu 1 sind seit 24.11.2005 eingetragen:
a) Bl. 9467:
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