Die Rechtsbeschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 30. September 2015 wird zurückgewiesen.
Der Gläubiger hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Der Gläubiger begehrt den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
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