Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom 13. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
Die Gläubigerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Die Gläubigerin begehrt den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Ihr steht gegen die Schuldnerin ein durch Vollstreckungsbescheid titulierter Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für Telekommunikationsdienstleistungen für sechs Monate aus dem Jahr 2014 in einer Gesamthöhe von 222,85 € sowie auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 70,20 € zu.
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