Akteneinsichtsrecht der Gesamtvollstreckungsgläubiger - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
LG Potsdam, Beschluß vom 25.03.1997 - Aktenzeichen 5 T 751/96
DRsp Nr. 1997/6770
Akteneinsichtsrecht der Gesamtvollstreckungsgläubiger - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens können die Gläubiger titulierter und zur Tabelle angemeldeter Forderungen Einsicht in die Verfahrensakten - einschließlich des Insolvenzverfahrens - nehmen; das Recht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung steht insoweit nicht entgegen.
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