OLG Köln - Beschluß vom 29.12.1997 (6 W 95/97)
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist zulässig, aber unbegründet. Das Landgericht hat die Schuldnerin zu Recht gem. § 890 ZPO wegen Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot der Ziff. 1 c) der einstweiligen [...]