Versäumung der Aufforderung zur Abgabe von Geboten nach Aufruf des letzten Gebots vor der Zuschlagserteilung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.1997 - Aktenzeichen 14 W 45/97
DRsp Nr. 2004/1443
Versäumung der Aufforderung zur Abgabe von Geboten nach Aufruf des letzten Gebots vor der Zuschlagserteilung
Fordert der Rechtspfleger in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks nach dem letzten Gebot vor der Erteilung des Zuschlags nicht nochmals zur Abgabe von Geboten auf, obwohl ein weiteres Gebot abgegeben werden könnte, stellt dies einen Verstoß gegen § 73 Abs. 1 Satz 2 ZVG dar, der zur Versagung des Zuschlags führt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.