Vollzieher einer Beschluss-Unterlassungsverfügung; Heilung von Zustellungsmängeln
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.10.1997 - Aktenzeichen 6 W 543/97
DRsp Nr. 2005/14435
Vollzieher einer Beschluss-Unterlassungsverfügung; Heilung von Zustellungsmängeln
»1. Die Wirksamkeit einer durch Beschluss erlassenen Unterlassungsverfügung setzt neben der Vollziehung gemäß § 929 Abs. 2ZPO auch die Zustellung im Parteibetrieb gemäß § 922 Abs. 2ZPO voraus.2. Mängel bei der Zustellung einer im Beschlusswege erlassenen Verfügung nach §§ 936, 922 Abs. 2ZPO können nicht gemäß § 187 Satz 1 ZPO geheilt werden.«
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