Rechtsnatur des Unterlassungsanspruchs; Sicherung durch Vormerkung
OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.1997 - Aktenzeichen 6 W 1526/97
DRsp Nr. 2005/14764
Rechtsnatur des Unterlassungsanspruchs; Sicherung durch Vormerkung
1. § 3 Abs. 3 S. 1 VermG stellt kein gesetzliches Veräußerungsverbot dar, sondern ist lediglich als schuldrechtliche Unterlassungsanspruch im Innenverhältnis zwischen Verfügungsberechtigten und Restitutionsberechtigten ausgestaltet.2. Der Unterlassungsanspruch gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 VermG kann nicht durch eine Vormerkung gesichert werden, da es sich nicht um einen sicherungsfähigen Anspruch auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück im Sinne des § 883 Abs. 1 S. 1 BGB handelt.
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