Zuschlagsversagungsgrund nicht wegen fehlerhafter Veröffentlichung des Zwangsversteigerungstermins durch den Gläubiger
LG Göttingen, Beschluss vom 02.12.1997 - Aktenzeichen 10 T 3/97
DRsp Nr. 2004/1606
Zuschlagsversagungsgrund nicht wegen fehlerhafter Veröffentlichung des Zwangsversteigerungstermins durch den Gläubiger
Eine vom Gläubiger veranlasste Veröffentlichung des Termins für die Zwangsversteigerung in einer Tageszeitung ist keine öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 39 Abs. 1ZVG; ein unvollständiger oder fehlerhafter Abdruck in einer Tageszeitung stellt keinen Zuschlagsversagungsgrund dar.
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