VG Düsseldorf, vom 15.12.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 8685/92
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 11.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 734/94
BVerwG - Urteil vom 10.04.1997 (2 C 7.96) - DRsp Nr. 1997/5387
BVerwG, Urteil vom 10.04.1997 - Aktenzeichen 2 C 7.96
DRsp Nr. 1997/5387
»Ein Beihilfeanspruch ist höchstpersönlicher Natur, nicht übertragbar und der Pfändung nicht unterworfen. Es ist nicht zulässig, gegen Beihilfeansprüche aufzurechnen.«
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