LG Koblenz - Beschluß vom 16.12.1997 (2 T 674/97) - DRsp Nr. 1999/4431
LG Koblenz, Beschluß vom 16.12.1997 - Aktenzeichen 2 T 674/97
DRsp Nr. 1999/4431
Der Schuldner hat nicht nur dann eine Pflicht zur Nachbesserung seines Vermögensverzeichnisses, wenn er lückenhafte, unvollständige oder ungenaue Angaben gemacht hat, sondern auch dann, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, daß die Angaben des Schuldners falsch sind. Dem steht nicht entgegen, daß der Schuldner sich damit einer strafbaren Handlung bezichtigen muß.
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