LG Koblenz - Beschluß vom 16.12.1997 (2 T 674/97)
Zur Nachbesserung (Ergänzung) seines Vermögensverzeichnisses ist der Schuldner verpflichtet, wenn er ein lückenhaftes oder unklares Vermögensverzeichnis vorgelegt, d.h. es nicht so vollständig ausgefüllt hat, wie es [...]