Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs (§
Der Kläger war seit dem 2. Januar 1990 bei der S GmbH Eisenach (im folgenden: Gemeinschuldnerin) beschäftigt. Sein Monatsgehalt betrug zuletzt 4.600,00 DM brutto.
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