OLG Dresden - Urteil vom 04.12.1997 (4 U 1965/97) - DRsp Nr. 1998/4869
OLG Dresden, Urteil vom 04.12.1997 - Aktenzeichen 4 U 1965/97
DRsp Nr. 1998/4869
Eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek wird mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen des Schuldners unwirksam.
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