I. Die Beteiligten sind die gesetzlichen Erben des 1992 verstorbenen A. Zum Nachlaß gehört ein landwirtschaftliches Anwesen, das aus den im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg eingetragenen Grundstücken sowie dem im Grundbuch des Amtsgerichts Ingolstadt eingetragenen Grundstück besteht. Bei letzterem handelt es sich um eine Landwirtschafts- und Waldfläche von weniger als 1 ha. Der im Bezirk des Amtsgerichts Nürnberg gelegene Grundbesitz umfaßt die Hofstelle sowie Ackerland und Wald von zusammen mehr als 10 ha. Einzelne Miterben haben die Teilungsversteigerung der Grundstücke beantragt. Das Verfahren ist bei dem Amtsgericht Nürnberg anhängig. Dieses hat die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht zur Bestellung des zuständigen Vollstreckungsgerichts zugeleitet.
II.
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